Teilnahme an Mitmachaktionen

Eine Teilnahme an Mitmachaktionen ist als öffentliche Ausstellung anzusehen. Demnach ist nach §10 der Tierschutz-Hundeverordnung die Teilnahme von Hunden (Individuen) mit äußerlich sichtbaren Qualzuchtmerkmalen (phänotypische Ausprägungen) an Mitmachaktionen nicht zulässig.

Eine Qualzüchtung ist nach § 11b des Tierschutzgesetzes erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morpologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

Sofern eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, die bescheinigt, dass keine Ausprägungen von Qualzucht-Merkmalen bei diesem Tier vorliegen bzw. keine Merkmale vorliegen, die zur Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen, ist eine Teilnahme an einer Mitmachaktion gestattet.

DIe Bescheinigung liegt hier zum Download bereit. Diese darf nicht länger als drei Monate alt sein.

 

ACHTUNG: Brachyzephale Rassen benötigen einen Belastungstest, um an Mitmachaktionen teilzunehmen!

Folgende brachyzephale Rassen dürfen nicht ohne Belastungstest an Aktionen teilnehmen:

Mops

Englische Bulldoge 

Französische Bulldogge

Cavalier King Spaniel

King Charles Spaniel (Toy Spaniel)

Bordeaux Dogge

Yorkshire Terrier

Boston Terrier

Boxer

Pekinese

Chihuahua

Brabanter Griffon

Shih Tzu

Lhasa Aposo

Japan Chin

Formular Belastungstest

Steht hier zum Download bereit.


Rückblick 2020

Doglive Gala 2020


Sponsoren

Kooperationspartner