Eine Teilnahme an Mitmachaktionen ist als öffentliche Ausstellung anzusehen. Demnach ist nach §10 der Tierschutz-Hundeverordnung die Teilnahme von Hunden (Individuen) mit äußerlich sichtbaren Qualzuchtmerkmalen (phänotypische Ausprägungen) an Mitmachaktionen nicht zulässig.
Eine Qualzüchtung ist nach § 11b des Tierschutzgesetzes erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morpologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.
Sofern eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, die bescheinigt, dass keine Ausprägungen von Qualzucht-Merkmalen bei diesem Tier vorliegen bzw. keine Merkmale vorliegen, die zur Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen, ist eine Teilnahme an einer Mitmachaktion gestattet.
DIe Bescheinigung liegt hier zum Download bereit. Diese darf nicht länger als drei Monate alt sein.
ACHTUNG: Brachyzephale Rassen benötigen einen Belastungstest, um an Mitmachaktionen teilzunehmen!
Mops
Englische Bulldoge
Französische Bulldogge
Cavalier King Spaniel
King Charles Spaniel (Toy Spaniel)
Bordeaux Dogge
Yorkshire Terrier
Boston Terrier
Boxer
Pekinese
Chihuahua
Brabanter Griffon
Shih Tzu
Lhasa Aposo
Japan Chin
Steht hier zum Download bereit.